Insassenunfallversicherung
Da in Deutschland eine Autoversicherung Pflicht ist, sind die Schäden an Insassen von fremden Fahrzeugen normalerweise durch die Autoversicherung versichert. Die persönliche Absicherung durch einen Unfall mit dem Auto könnte auch durch eine Unfallversicherung geschehen, die nicht nur bei einem Unfall mit dem Auto, sondern generell bei einem Unfall eine Geldleistung zahlt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht nur bei einem Unfall eine vereinbarte Geldleistung. Sondern darüber hinaus auch bei Berufsunfähigkeit durch Krankheit.
Dennoch hat eine Insassenunfallversicherung nützliche Punkte zu verzeichnen. Der Unfallverursacher könnte keine oder keine ausreichende Versicherung besitzen (zum Beispiel ein Fahrradfahrer, der keine Privathaftpflichtversicherung sein eigen nennt). Nicht jeder besitzt eine Unfallversicherung. Und selbst wenn, kann Mitfahrern so eine gewisse Entschädigung gezahlt werden, wenn man den Unfall selbst verursacht hat. Dies könnte das eigene Gewissen ein wenig beruhigen, denn die Autoversicherung zahlt nur, was sie muss. Und wenn der Unfall durch einen geplatzten Reifen, ein Tier auf der Straße, etc., geschieht, zahlt überhaupt gar keine Autoversicherung. Auch könnte ein Unfallverursacher Fahrerflucht begehen...
Bei der Insassenunfallversicherung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Leistungsvereinbarung. Man könnte Personen namentlich versichern. Bei dieser Insassenunfallversicherung werden unabhängig von einem Fahrzeug Personen versichert.
Oder ein bestimmtes Fahrzeug könnte durch eine Insassenunfallversicherung versichert werden. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jeder Platz eines Fahrzeugs könnte mit dem gleichen Geldbetrag versichert werden (Platzsystem bei der Insassenunfallversicherung). Eine bestimmte Versicherungssumme kann auch im Falle eines Unfalls gleichmäßig auf die Insassen eines Fahrzeuges verteilt werden. Man kann bei diesem sogenannten Pauschalsystem der Insassenunfallversicherung einen höheren Geldbetrag vereinbaren, wenn mehrere Personen bei einem Unfall in diesem Fahrzeug zu Schaden gekommen sind. Normalerweise beträgt die Erhöhung 50%
